AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ÜBERLASSUNG

Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung der darin genannten Räume mit der vereinbarten Ausstattung. Die Anmietung wird mit der Unterzeichnung des Mietvertrags (Auftragsbestätigung), rechtswirksam; aus einem Angebot des Vermieters oder einer Terminoption kann kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags hergeleitet werden.

Der Vermieter haftet nicht dafür, dass die vom Mieter beabsichtigte Nutzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen durchführbar ist. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zulässig. Die Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen. Der Mieter hat die bestehende Hausordnung sowie alle behördlichen Anordnung und Vorschriften einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion Beteiligten Sorge zu tragen. Durch vom Mieter verursachter Lärm aufgrund etwaiger Lärmquellen (Blitze, Musik, Auf-/Abbau, Montage, etc.) ist auf moderatem Niveau zu halten. Die Räumlichkeiten verfügen über keinerlei Schalldichtung und dürfen nicht als Tonstudio verwendet werden. Das spielen von live Musik, insbesondere mit lauten Instrumenten wie Schlagzeug und E-Gitarre ist untersagt. Der Mieter ist verpflichtet, das Eigentum des Vermieters pfleglich zu behandeln. Die Räumlichkeiten und Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei Übernahme ausdrücklich gerügt werden. Der Mieter hat dem Vermieter alle während der Mietzeit eintretenden Schäden, Defekte oder Verluste unverzüglich anzuzeigen.

Dreh oder Aufnahmen im Hof der Hobrechtstraße 65-66, nur mit vorheriger Genehmigung des Eigentümers.

INHALTE

Dem Mieter ist es untersagt in den ihm überlassenen Räumen beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische, homophobe, gewaltverherrlichende oder pornografischen Inhalte zu produzieren.

MIETZEIT

Die in der Preisliste angegebene Miete ist eine Tagesmiete und beinhaltet eine maximale Mietdauer von 9 bis 19 Uhr.
Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Kommt der Mieter mit der Räumung in Verzug, so werden ihm pro überzogene Stunde eine Überzeit zusätzlich zur Grundmiete berechnet. Die Räumlichkeiten sind vollständig geräumt und in ihrem ursprünglichen Zustand zum Ende der Mietzeit zu hinterlassen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis des Vermieters.

Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde gezählt.
Überstunden sind von Montag bis Freitag auf 22 Uhr und am Wochenende auf 21 Uhr begrenzt.
Das Studio ist am Wochenende ab 9 Uhr geöffnet.

Für eine besondere Eröffnung am Sonntags, wird ein Aufpreis von 20% zum Mietpreis hinzugefügt.
Alle früheren Ankünfte oder späteren Abreisen sowie Lieferungen - Abholungen müssen im Voraus mit dem Studioteam besprochen werden.

ANLIEFERUNG / PARKEN VON FAHRZEUGEN 

Auf Versicherungstechnischen Gründen, die Zufahrt auf den Hof ist leider nicht gestattet und damit das Parken auf dem Hof ausgeschlossen. Zum Ein- und Ausladen können Fahrzeuge vor dem Tor halten und Studio Chéries Transport Wagen benutzt werden. Parkmöglichkeiten bieten sich im umliegenden Quartier oder im Parkhaus von Karstadt am Hermannplatz.
Sondern Genehmigungen können beantragt werden im voraus bei die Straßensverkehrsbehörde oder bei der BBFC.

ZAHLUNGSBEDIGUNGEN

Der vereinbarte Mietzins ist nach Rechnungsstellung durch den Vermieter sofort und ohne Abzüge zu zahlen.

Für bestehende Geschäftskunden mit Sitz in Deutschland sind 70% des Mietzinses vor dem Buchungstermin per Rechnung zu begleichen.

Bei Neukunden mit Sitz in Deutschland und Kunden mit Sitz im Ausland wird ebenfalls 100% Anzahlung verlangt zzgl. einer Kopie der ID oder Gewerbeanmeldung. 

Der Mietpreis versteht sich einschließlich aller Nebenkosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (Energie, Heizung, Wasser). Die Nichteinhaltung von Zahlungsterminen berechtigt dem Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages.

Zahlungsfrist der Schlussrechnung innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzögerung (Verzug) fallen ab15 Tage nach Rechnungsdatum (§ 286 Abs. 2 Satz 2 BGB) ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von seit 01.01.2020 - 8,12 % für jeden weiteren Tag bis zur vollständigen Leistungserbringung an (§ 288 Abs. 2 BGB).   

Für die Organisation und Lagerung von Ausstattung und Lieferungen wird eine Servicepauschale je nach Aufwand erhoben. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietzins oder Teile desselben nach gesonderter Vereinbarung auch im Voraus zu berechnen. 

Eine Aufrechnung gegen frühere oder künftige Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist unabhängig davon in voller Höhe zu zahlen, ob die Räumlichkeiten oder die Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt wurden.

Equipment, Catering, Getränke und sonstige Serviceleistungen, wie z.B. Setbau, Malerarbeiten oder Assistenz sind nicht in der Studiomiete enthalten und werden gesondert berechnet. Das Studio behält sich vor, von Dritten erbrachte Leistungen mit 20% Handlingzuschlag zu berechnen.

Die Nutzung von Dauerlicht (Tungstene und HMI) werden mit 0,40€ pro kw/Std zusätzlich berechnet. Soweit der Vermieter im Auftrag des Mieters Verträge mit Dritten abschließt, wie z.B. für Ausstattung, Catering oder dergleichen, sind diese Kosten in jedem Fall vom Mieter bei Mietende in bar oder unbar im Voraus bei dem Vermieter eingehend zu begleichen.

Da die Vermietung des Fotostudios gebäudegebunden ist, wird die Leistung im Inland versteuert.
Daher werden sämtliche Leistungen mit 19 % MwSt erstellt.

Eine schriftliche Buchungsbestätigung per e-mail, die aufgrund einer Buchungsanfrage durch das Studio ausgestellt wird, ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Parteien über den Studiopreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Mieter zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Studio üblichen Anmietungspreis zu zahlen.

STORNOKOSTEN

Während der Corona Pandemie bleiben die Stornierungsbedingungen unverändert, auch wenn die Shootings aufgrund eines Coronafalls verschoben werden.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, einen Ersatz für die Person in seinem Team zu finden, die am Produktionstag nicht arbeiten kann. Wenn die Regierung und die Industrie- und Handelskammer restriktive Maßnahmen ergreifen und keine Fotoshootings oder Drehs mehr zulassen, fällt keine Stornierungsgebühr an.

Eine Stornierung der Anmietung der Studios durch den Mieter ist unter Leistung einer einmaligen Pauschale jederzeit möglich. Für den Fall einer Stornierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Pauschale wie folgt: 
Bis 11 Werktage vor Mietbeginn: 25% des vereinbarten Mietpreises
10 Werktage bis 6 Werktage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises
5 Werktage bis 3 Werktage vor Mietbeginn: 70 % des vereinbarten Mietpreises
weniger als 3 Werktage vor Mietbeginn oder Nichtnutzung: 100 % des vereinbarten Mietpreises 

WECHSELSEITIGE HAFTUNG

Der Internetanschluß von Studio Chérie ist in der Miete mit einbegriffen.
Sollte ein über den Studio CHérie Internetanschluß begangene Urheberrechtsverletzung stattfinden, z.B. geschützte Werke werden von Teammitgliedern gedownloaded, ist dies als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG rechtswidrig. Ein entstandener Schaden (Schadenersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG) trägt der/die jeweiligen Studio Chérie Mieter.

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch für einen Verlust oder eine Beschädigung digitaler Daten bei Kameras und/oder Bildaufzeichnungsgeräten und/oder -weiterverarbeitungsgeräten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel bezieht, die schon bei Vertragsschluss bzw. bei Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet vorstehender Regelung nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligter haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter sorgt für eine ordnungsgemäße Versorgung der Räume mit Strom, Wasser, Heizenergie. Sie haftet aber nicht für Schäden, die in Zusammenhang hiermit, insbesondere durch Stürme und Unterbrechung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vermieters zurück zu führen sind. Soweit Störungen oder Unterbrechungen vom Stromversorger oder Wasserversorger oder Versorger mit Heizenergie verursacht werden, beschränken sich die Ansprüche des Mieters auf Abtretung der Ansprüche des Vermieters gegen den entsprechenden Versorgungsträger. Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden, die durch Spannungsabfall oder Spannungsveränderungen entstehen.

Für Beschädigungen und Verluste an der Mietsache und dem Gebäude, der dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen sowie Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit diese Schäden von ihm oder den zu seiner Produktion gehörenden Personen oder von Dritten schuldhaft verursacht werden, die sich mit seinem Wissen und mit seiner Duldung oder auf seine Veranlassung hin in den Mieträumen aufhalten.

Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der vorgenannten Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen dem Vermieter nachzuweisen. Der Mieter stellt dem Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Produktion von Dritten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden, frei.

Unvernünftige oder aggressive Verhalten wird gegenüber dem Studio Chérie-Team nicht toleriert.
Studio Chérie hat das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen, und der Mieter muss die Räumlichkeiten sofort verlassen.
Studio Chérie ist nicht verpflichtet, weitere Zusammenarbeiten mit beleidigende Kunden durchzuführen
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EIGENWERBUNG

Zu Zwecken der Eigenwerbung im branchenüblichen Umfang (z.B. Internet, Broschüren, Showreel) gestattet der Mieter dem Vermieter die Anfertigung und Nutzung von Fotos von dem vom Mieter aufgebauten Set. Jedoch werden auf diesen Fotos keine Personen, die der Produktion des Mieters angehören, abgelichtet, es sei denn, dies wird vom Mieter ausdrücklich genehmigt. Der Mieter gestattet dem Vermieter im Rahmen der Eigenwerbung, die Produktion, die Beteiligten und den Produktionstermin (gegebenenfalls erst nach Abschluss der Produktion) zu benennen. Vor der Veröffentlichung legt der Vermieter dem Mieter die zur Veröffentlichung bestimmten Fotos bzw. Texte vor, wobei die elektronische Übertragung insoweit ausreicht. Der Mieter darf der Veröffentlichung nur aus wichtigem Grund widersprechen. Die Widerspruchsfrist beträgt eine Woche ab Zugang der zu Veröffentlichung vorgesehenen Fotos beim Mieter.

NEBENABREDEN / GERICHTSBARKEIT / SALVATORISCHE KLAUSEL

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages und der allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu setzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Die gilt entsprechend für Regelungslücken.